Witwenrente auch nach einwöchiger Ehe

Eine Dame heiratet in der letzten Lebensphase Ihren Partner. Ihr Mann stirbt kurz darauf. Ihr Antrag auf Witwenrente wird vom Rentenversicherungsträger abgelehnt.

Die Richter des Sozialgerichtes Heilbronn urteilen, dass der Witwe die Witwenrente zusteht, da es sich trotz sehr kurzer Ehedauer um eine Liebesheirat handelte.
Az. S 11 R 561/12

Quelle: Juris – das Rechtsportal
SG Heilbronn 11. Kammer | S 11 R 561/12
Urteil | Rente wegen Todes – Witwenrente – widerlegbare Vermutung – Versorgungsehe – kurze Ehedauer – Widerlegung der Versorgungsvermutung | § 46 Abs 2 SGB 6, § 46 Abs 2a SGB 6, § 202 SGG, § 292 ZPO