Gespräch mit dem Arzt über eine Patientenverfügung

Patientenverfügung

Wer bei guter Gesundheit ist oder allenfalls ein paar harmlose Wehwehchen verspürt, vermeidet gern den Gedanken daran, dass es einmal schlagartig anders sein kann. Dass wir plötzlich nicht mehr Herr oder Frau unserer Sinne sind, nicht mehr selbst entscheiden können, was mit uns geschehen soll – oder eben nicht.

In der Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Notfall zum Betreuer bestellt werden soll .

Betreuungsverfügung

Jedem kann es jederzeit passieren, dass er unbedingt auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Bei amtlich festgestellter Hilfsbedürftigkeit und/oder Geschäftsunfähigkeit ist eine gesetzliche Betreuung vorgesehen. Hat der Betroffene keine Vorsorgevollmacht erteilt, bestimmt das Gericht einen Betreuer.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wie die Patientenverfügung, mit der sie nicht verwechselt werden sollte, so ist auch die Vorsorgevollmacht ein sehr persönliches Dokument. Aber sie sollte im eigenen und im Interesse nahestehender Menschen unbedingt gemacht werden. Wer es nicht tut, begibt sich unter Umständen in Staatshand. Die Vorsorgevollmacht ist ein grundlegendes Mittel zur Selbstbestimmung und vor allem eine Frage des Vertrauens.