Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Bestattungskosten

Die Bestattung eines Verstorbenen kann sehr teuer werden. In bestimmten Fällen können die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Erbe geringer ist, als die Bestattungskosten. Davon muss natürlich auch ein etwaiges Sterbegeld abgezogen werden.

Beispiel:
Ein Mann stirbt und hinterlässt seiner Frau 5.000 €. Der Differenzbetrag wird in de Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen angegeben. In welcher Höhe die Beerdigungskosten anerkannt werden, ist individuell verschieden und hängt von der zumutbaren Eigenbelastung ab. Zudem werden nur Kosten in einer angemessenen Höhe berücksichtigt. Die Angemessenheitsgrenze liegt derzeit bei 7.500 €. Abzugsfähig sind z.B. Kosten für das Bestattungsunternehmen, das Arzthonorar für die Leichenschau, die Gebühren für die Friedhofsverwaltung und die Gebühren für die Sterbeurkunde.

Quelle:  VAZ vom 12.09.2020

Vorsorgevollmacht zum Ausfüllen

Die Vorausverfügungen – Ein Überblick

Wenn Angehörige im Notfall entscheiden müssen

Liebe Leser*innen,

der folgende Beitrag des Deutschlandfunks beschäftigt sich mit den Vorausverfügungen, die Sie in unserem Ratgeber finden.

Schwere Unfälle, Schlaganfälle oder andere Erkrankungen können von einem Tag zum anderen alles verändern. Wie gelingt es rechtzeitig, für solche Situationen Vorsorge zu treffen? Betreuungs- und Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht spielen dabei entscheidende Rollen.

Frau Daniela Siebert gibt einen Überblick über die verschiedenen Verfügungen.

https://www.deutschlandfunk.de/vorsorgevollmacht-betreuungs-und-patientenverfuegung-wenn.697.de.html?dram:article_id=482517

Schreiben des eigenen Testaments

Selbstbestimmt bis zum Lebensende

Liebe Leser*innen!

Das Thema Patientenverfügung ist in Zeiten von Corona allgegenwärtig. Auch die Medien beschäftigen sich intensiv damit. Im April haben wir einen Beitrag des Deutschlandfunk Kultur hierzu verlinkt. Nun wurde im Deutschlandfunk (Dlf) das Thema „Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ in einer Reihe erneut aufgegriffen.

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Thema „Recht auf selbstbestimmtes Leben“ bekräftigt. Aufgrund von Corona ist das Thema in den Hintergrund getreten und wurde erst jetzt wieder in den Fokus gerückt. Die hier verlinkten Beiträge des Dlf aus dem August 2020 greifen das Thema selbstbestimmtes Sterben und Sterbehilfe auf, und setzen es dabei in religiöse Kontexte. Dabei wird auch auf den Sterbeprozess eingegangen, zu Wort kommen u.a. Sterbebegleiter.

Die buddhistische Meinung

https://www.deutschlandfunk.de/selbstbestimmt-bis-zum-lebensende-buddhismus-die-baendigung.886.de.html?dram:article_id=482829

Die katholische Meinung

https://www.deutschlandfunk.de/die-katholische-position-thierse-suizid-als-inbegriff-der.886.de.html?dram:article_id=483082