Patientenverfügung mit Ergänzung aufgrund der aktuellen Corona-Situation

Liebe Leser*innen!

Viele von uns bewegen Gedanken über die „richtige“ Patientenverfügung aufgrund der Pandemie sehr. Oft werden wir gefragt, was in die Patientenverfügung (PV) eingetragen werden kann, wenn man bei einer Corona-Infektion anders behandelt werden möchte als bei einer anderen Krankheit.

Die Situation:

In Ihrer Patientenverfügung haben Sie vermerkt, dass Sie – falls Sie Ihren Willen nicht mehr frei bilden oder äußern können – nicht wiederbelebt oder beatmet werden möchten. Dies gilt für die dargestellten Situationen, wie sie auf der ersten Seite der PV beschrieben sind.
Falls Sie nun an Corona erkranken, und wiederbelebt werden müssten oder beatmet…, so haben Sie für diese besondere Situation vielleicht eine andere Meinung?
Dann legen Sie bitte einen handschriftlich formulierten Zusatz Ihrer Patientenverfügung bei!

 

Der Text könnte lauten:

Sollte ich an Corona/Covid-19 erkranken, so bitte ich für die Behandlung dieser Erkrankung um die bestmögliche medizinische Versorgung.
Dies beinhaltet auch Wiederbelebung und künstliche Beatmung.

Dies gilt ausschließlich für die Behandlung einer Corona/Covid-19 Infektion und ergänzt meine gültige Patientenverfügung vom __________________(Datum).

 

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(Ort, Datum)                                                 (Unterschrift)