Bundesverfassungsgericht erklärt §217 StGB nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.02.2020 den §217 StGB nichtig erklärt:
„Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren“. So beendete der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am Mittwoch seine Erklärung zur Nichtigerklärung von § 217 Strafgesetzbuch (StGB). Die Norm, welche die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, sei verfassungswidrig (BVerfG, Urt. v. 26.02.2020, Az. 2 BvR 2347/15; 2 BvR 651/16; 2 BvR 1261/16).
Legal Tribune Online
Tagesschau, 26.2.20
https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-101.html