Den digitalen Nachlass regeln

Wer stirbt, hinterlässt nicht nur Bargeld oder materielle Güter, sondern meist auch deutliche Spuren im Internet, den digitalen Nachlass. Mittlerweile nutzen fast 80 % der Deutschen das Internet mittels Computer, Tablet oder Smartphone.

Durch die zunehmende Digitalisierung bleiben immer häufiger auch Zugänge zu verschiedenen Internet-Diensten zurück, die von dem User (Benutzer) vor dem Tod genutzt wurden. Er schrieb E-Mails, nutzte soziale Netzwerke wie Google oder Facebook oder wickelte die Bankgeschäfte online per Mausklick ab.

Das Internet lebt über den Tod hinaus weiter, im Internet stirbt man nicht. Das digitale Erbe gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Wenn ein User stirbt, gehen seine Rechte und Pflichten komplett auf den oder die Erben über. Das passiert automatisch und kann nur dadurch verhindert werden, dass die Erbschaft im Ganzen ausgeschlagen wird. Im Rahmen der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge werden die Erben auch Inhaber der Internetpersönlichkeit des Erblassers. Üblicherweise kennen die Hinterbliebenen die Zugangsdaten zu den verschiedenen Accounts nicht und wissen zudem überhaupt nicht, wo der Erblasser überall ein Benutzerkonto hatte.

Den digitalen Nachlass regeln

Darüber hinaus ist es oft auch nicht klar, ob der Verstorbene externe Speicher, Webseiten, Blogs oder Shops betrieb oder nutzte. Solange die Hinterbliebenen hiervon keine Kenntnis haben, ist es äußerst schwierig bzw. unmöglich den digitalen Nachlass zu verwalten.

Für den User besteht diesbezüglich Handlungsbedarf. Er sollte entsprechend vorsorgen und als künftiger Erblasser auch den digitalen Nachlass benennen und dies in einer gesonderten Vollmacht regeln, auch hinsichtlich der Frage: „Was soll mit meinen Daten passieren?“.

Vertrauenspersonen frühzeitig bestimmen

Um rechtliche Zweifelsfälle zu vermeiden, sollte der digitale Nachlass frühzeitig geklärt und eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden, denen die persönlichen Daten überlassen werden sollen. In einer formlosen Vollmacht für den digitalen Nachlass lässt sich genau festhalten, wer später Zugang zu welchen Internetdiensten, Vertragsverhältnissen, Accounts und Profilen haben soll.

Der Vollmachtgeber sollte zur Erstellung einer rechtswirksamen Vollmacht für den digitalen Nachlass professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Hilfe bietet z.B. ein IT-erfahrenen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder auch Bestattungsunternehmer. Hier könnten auch die eigenen Zugangsdaten beispielsweise in einem digitalen Schließfach, Tresor erfasst und verwahrt werden.

Es gibt in Deutschland bereits erfahrene IT-Spezialisten, deren Fachkenntnis genutzt werden kann und die sich insbesondere auf die Verwaltung des digitalen Nachlasses spezialisiert haben. Hierzu zählen neben den bereits oben genannten auch IT-Systemhäuser.