FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen. Es sind die Fragen unserer Leser. Bitte senden Sie uns auch Ihre Fragen zu – wir beantworten Sie gerne und nehmen Anregungen immer in die nächste Auflage mit auf!

Füllen Sie einfach das aus, was Sie für wichtig halten. Sie können Ihren Ratgeber jederzeit aktualisieren.

Ein ehrenamtlicher Betreuer kann von Ihnen benannt werden für die Betreuungsverfügung. Ein hauptamtlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Die hauptamtlichen Betreuer haben meist einen sozialen Beruf und betreuen mehrere Personen.

Jeder Betreuer, egal ob haupt- oder ehrenamtlich, ist verpflichtet, dem Betreuungsgericht Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen.

Die Betreuungsverfügung greift nur dann, wenn amtlich festgestellt wurde, dass Sie einen Betreuer benötigen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht einmal jährlich Rechenschaft über seinte Tätigkeit ablegt.

Die Vorsorgevollmacht gilt ab den darin definierten Umständen, z.B. ab einem bestimmten Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum, oder beim Eintreten eine bestimmten gesundheitlichen Situation. Vorsorgebevollmächtigte unterliegen keiner gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschaftspflicht

Grundsätzlich empfiehlt es sich, nur einen Betreuer zu benennen und eine Person als Ersatzperson zu bestimmen, falls der benannte Betreuer ausfällt.

Die Verfügung oder Vollmacht kann im ungünstigsten Fall ungültig sein. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn Sie bei einer Ja–Nein – Auswahl beides ankreuzen.

Ist dies der Fall, dann wird im Zweifel so vorgegangen, als wäre die Frage nicht beantwortet worden.

Sollte das Dokument durchgängig zweifelhaft ausgefüllt sein, so würde so vorgegangen werden, als gäbe es keine Verfügung oder Vollmacht. Dann werden die gültigen Vorschriften und Gesetze angewendet. Das bedeutet:

– wenn Ihre Vorsorgevollmacht ungültig wäre – dass die von Ihnen benannte Vertrauensperson nicht ohne weiteres in Ihrem Sinne handeln kann.

– wenn Ihre Betreuungsverfügung ungültig wäre – dass ein Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen kann.

– wenn Ihre Patientenverfügung ungültig wäre – dass Maßnahmen ergriffen werden könnten, die Sie vielleicht nicht wünschen.