Vorausverfügungen: Drei Formen für die Sicherung der Selbstbestimmung

Das Leben ist, salopp gesagt, lebensgefährlich. Das wissen wir zwar, denken aber nicht gerne darüber nach. Doch nicht nur ältere Menschen sollten sich vorsorglich mit der Frage befassen: Was soll passieren, wenn ich – vorübergehend oder auf Dauer – die Fähigkeit verloren habe, meinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen, Geschäfte abzuwickeln?

Ausfüllen einer Vorausverfügung

Wer sicherstellen möchte, dass dann nicht gegen seinen Willen und über seinen Kopf hinweg gehandelt wird, beschäftigt sich am besten beizeiten mit den bestehenden Möglichkeiten, quasi lebenslänglich die Kontrolle zu behalten. Mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung stehen drei wichtige Instrumente zur Verfügung, das Recht auf Selbstbestimmung zu sichern.

Es gibt viel zu bedenken und zu entscheiden, und es sind schwierige Themen, mit denen wir uns im Hinblick auf den Ernstfall befassen müssen. Der Ratgeber „Alles geregelt!“ erklärt die drei Formen der Vorausverfügungen und gibt zu jedem Aspekt hilfreiche Informationen und Tipps.

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