Vorsorgevollmacht: Vertrauensvolle Vertretung für den Ernstfall benennen

Vom guten Gefühl, die wichtigsten Dinge für sich zu regeln

Die Vorsorgevollmacht ist, wie die Patientenverfügung, ein sehr persönliches Dokument. Mit der Vorsorgevollmacht erstellen Sie ein Vorsorgedokument, mit dem Sie Ihre „persönliche Stellvertreter“ für alle Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen können. Erfahren Sie hier, was eine Vorsorgevollmacht ist, was sie regelt und wie Sie sie einsetzen können. Und warum es ein gutes Gefühl macht, beizeiten für sich vorzusorgen.

Vorsorgevollmacht zum Ausfüllen

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein grundlegendes Mittel selbstbestimmt handeln zu können und vor allem eine Frage des Vertrauens. In gesunden Tagen erteilen einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vollmacht, im Ernstfall in Ihrem Namen zu handeln. Nämlich dann, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig geworden sind und sich nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können. In dem Fall entscheidet dann der Mensch, den Sie bevollmächtigt haben – für Sie und in Ihrem Sinne.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein umfassendes Dokument, das die meisten Bereiche des Lebens abdecken kann – zum Beispiel finanzielle Verpflichtungen oder die Gesundheitssorge. „Grundsätzlich kann ich aber in einer Vorsorgevollmacht alles regeln, was ich regeln möchte“, weiß Dr. Diana Rodekohr-Grimmig. Dazu gehören:

  • Finanzen (z.B. Kreditangelegenheiten)
  • Wohnfürsorge (z.B. Entscheidungen darüber, ob eine barrierefreie Wohnung gesucht werden muss)
  • Aufenthalt (z.B. die Frage klären, wo Sie sich dauerhaft aufhalten)
  • Pflegebedürftigkeit (z.B. beantragen der Pflegestufen)
  • Krankenunterlagen (z.B. medizinische Gutachten anfordern)
  • Transplantationsliste
  • Behördengänge (z.B. Verlängerung des Personalausweises)
  • Einwohnermeldeamt (bei Umzug)
  • Steuerangelegenheiten
  • Rentenbezüge (z.B. eine Erwerbsminderungsrente beantragen)
  • Vermögen (z.B. Fonds- oder Aktiengeschäfte tätigen)
  • Spenden
  • die Entgegennahme der Post (mit Unterschrift)
  • Vertretung vor Gericht

Sie können aber auch individuelle Vereinbarungen treffen.

Übrigens: Die Vorsorgevollmacht ist spezifischer als die Generalvollmacht

Mit einer Generalvollmacht bemächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Sie ganz allgemein zu vertreten. Meist werden dabei Aussagen wie „die Person vertritt mich in allen Angelegenheiten” genutzt. Im Unterschied zur Generalvollmacht nennt die Vorsorgevollmacht den konkreten Lebensbereich, für den die Vollmacht erteilt wird. Somit ist die Vorsorgevollmacht ein spezifischeres Vorsorgedokument als die Generalvollmacht.

Informationen und praktische Vordrucke rund um die Vorsorgevollmacht finden Sie im aktuellen Ratgeber „Alles geregelt“.

Der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie rechtlich vertreten darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. In Ihrer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, wie Ärzte und medizinisches Personal im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit mit Ihnen umgehen sollen. Alle Informationen rund um die Patientenverfügung finden Sie hier.

Keine Betreuungsverfügung, aber eine Vorsorgevollmacht? Nützt das was?

Sie haben Sie dafür entschieden, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, nicht aber eine Betreuungsverfügung? Dann können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln, dass Ihre bevollmächtigte Person einen Betreuer bestimmen darf. Sie geben diese Verantwortung dann in die Hände Ihres Bevollmächtigten.

Wem erteile ich eine Vorsorgevollmacht?

Die Frage, wen Sie bevollmächtigen werden, ist eine Vertrauensfrage. Welche Person in Ihrem Umfeld ist in der Lage für Sie zu entscheiden und in Ihrem Sinne zu handeln? Es müssen nicht immer die nächsten Angehörigen sein – auch Freunde und zuverlässige Bekannte können benannt werden. Ihre nächsten Angehörigen, Ehepartner und/oder Kinder, sind im Notfall übrigens nicht automatisch vertretungsberechtigt. Sie müssen sie aktiv in einer Vorsorgevollmacht benennen. Jedoch ist niemand verpflichtet, eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen. Sprechen Sie mit der Person über Ihre Vorsorgevollmacht. Sie können maximal zwei Personen benennen. Wie auch bei der Betreuungsverfügung gilt hier: beide Personen können gleichberechtigt auftreten oder Sie benennen eine Person als Hauptverantwortliche.

„Kennen Sie das Gefühl, gut abgesichert zu sein? Ähnlich wie bei einer Versicherung. Erst ist es vielleicht etwas müßig sich Gedanken darüber zu machen. Aber wenn Sie die Unterschrift gesetzt haben, lebt es sich gleich entspannter.“

Ich bin verheiratet, tritt dann nicht automatisch mein Ehepartner für mich ein?

Nein, es sei denn, Sie haben Ihren Partner dazu bevollmächtigt. „Wir erleben oft, dass genau diese Annahme zu bürokratischen Hürden führt, weil viele verheiratete Partner davon ausgehen, dass über den gesetzlichen Trauschein vieles geregelt wird. Das ist aber nicht so. Ihr Ehepartner bekommt noch nicht einmal Informationen über Ihren Gesundheitszustand – es sei denn, Sie haben die Ärzte im Vorfeld von der Schweigepflicht entbunden.“

Gut zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht ersetzt übrigens keine Bankvollmacht. Im Todesfall werden die Konten eingefroren. Hier ist es wichtig, im Vorfeld eine ‘Bankvollmacht über den Tod hinaus’ auszustellen.

Über 500.000 verkaufte Exemplare! „Alles geregelt“ ist Ihr Ratgeber
für alle Vorsorge-Themen.

Ab welchem Alter sollten Sie eine Vorsorgevollmacht haben

Ganz gleich, ob Sie Single, verheiratet, vermögend oder verschuldet sind – für jeden Bundesbürger über 18 Jahre ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert. „Weil unvorhergesehene Schicksalsschläge, wie eine Krankheit oder ein Verkehrsunfall, nun mal keinen Halt vor Alter oder vor gesellschaftlichen Status machen. Es kann uns alle treffen, das wissen wir. Aber wir schieben das Thema Vorsorge oftmals bis ins hohe Alter vor uns her“, weiß Diana Rodekohr-Grimmig, Autorin des Ratgebers „Alles geregelt“. Dabei berichten die meisten Menschen, dass sie sich besser fühlten als sie diese wichtige Aufgabe für sich erledigt hatten.

„Es ist ein gutes Gefühl für sich vorzusorgen und abzuklären, was im Fall der Fälle mit mir und meinen Angehörigen passiert – eben, weil wir es selbst bestimmen können.“

Das gute Gefühl, die wichtigsten Dinge für sich zu regeln

Für sich vorzusorgen bedeutet auch Selbstfürsorge zu betreiben. Sie werden feststellen, dass es gar nichts Bedrohliches ist, sich mit den wichtigen Dingen des Lebens zu befassen, sondern ein Schritt in ein entspannteres Leben. Schon während Sie sich mit Ihrer/m Partner*in oder Freunden über dieses Thema unterhalten, werden Sie wahrscheinlich feststellen: „Es ist gut, diese Dinge anzusprechen, weil wir uns bewusst machen, dass wir selbst bestimmen können.“

„Ich muss das auch mal machen”, oder „ach Mensch, das hatten wir ja auch schon längst mal vor“ sind typische Sätze, die zum Thema Vorsorgevollmacht fallen. Warum schieben wir das Thema gedanklich eigentlich so gerne von uns weg?

Ein Grund ist, dass viele Menschen glauben, es würde wahnsinnig viel Zeit kosten, sich mit den wichtigen Dingen des Lebens auseinanderzusetzen. Das ist so aber nicht richtig. Denn Sie sitzen nicht vor einem weißen Blatt Papier – es gibt vorgefertigte Vorsorgevollmachten, in denen Sie einfach Ihre Daten und Wünsche ergänzen. Meist raubt uns die Zeit des gedanklichen Aufschiebens viel mehr Energie und Zeit als das eigentliche Umsetzen.

Der Ratgeber „Alles geregelt?“ leitet Sie durch die alle wichtigen Themen der Vorsorge. Mit Checklisten und vorgefertigten Formularen können Sie mit Leichtigkeit für sich sorgen. 

Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt haben

Wie bei allen anderen Vollmachten auch, müssen Sie Ihre Vorsorgevollmacht schriftlich ausstellen. Ob handschriftlich oder digital spielt keine Rolle. Dennoch gibt es etwas zu beachten:

  • Drucken Sie Ihre Vorsorgevollmacht mehrfach aus.
  • Unterschreiben Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Original und mit einem Datum.
  • Lassen Sie auch Ihre Bevollmächtigten die Originalverfügungen unterzeichnen.
  • Bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht an einem gut auffindbaren Ort auf.
  • Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer oder bei Ihrem Anwalt hinterlegen (Gebühr ca. 15 Euro).

Mit dem Alles-geregelt-Kärtchen für Ihr Portemonnaie ist für jedermann gleich sichtbar, dass Sie Vorausverfügungen erstellt haben. Dort können Sie auch den Ablageort Ihrer Verfügungen schriftlich notieren, damit sie auch tatsächlich gefunden werden. 

Alle weiteren Informationen und Vordrucke finden Sie im Ratgeber.

Das könnte Sie auch interessieren

Schreiben des eigenen Testaments

Selbstbestimmt bis zum Lebensende

Liebe Leser*innen! Das Thema Patientenverfügung ist in Zeiten von Corona allgegenwärtig. Auch die Medien beschäftigen sich intensiv damit. Im April haben wir einen Beitrag des Deutschlandfunk Kultur hierzu verlinkt. Nun wurde im Deutschlandfunk (Dlf) das Thema „Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ in einer Reihe erneut aufgegriffen. Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Thema „Recht auf selbstbestimmtes Leben“ […]

Vorsorgevollmacht zum Ausfüllen

Notfallverfügung als Ergänzung zur Patientenverfügung

Liebe Leser*innen, In der Zeit des Corona-Geschehens kann es sinnvoll sein, eine Ergänzung zur Patientenverfügung zu haben. Diese Ergänzung kann eine Notfallverfügung sein. Dabei handelt es sich um eine kurze Anweisung für Ärzte*innen, die zu einem Notfall hinzugerufen werden. Das kann in einem Altenheim, Pflegeheim oder auch bei einem häuslichen Unfall der Fall sein. Darin […]

Patientenwille in Zeiten von Corona – Diskussionsrunde zum Thema Patientenverfügung

Liebe Leser*innen! In der Zeit des Corona-Geschehens empfiehlt unser Kanzleramtsminister, eine Patientenverfügung zu verfassen. Daneben gibt es noch einige andere Möglichkeiten, um sich abzusichern, wie z.B. eine Notfallverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Der Link zum Gespräch beim Deutschlandfunk gibt Ihnen die Möglichkeit sich weiterführend zu informieren und Expertenmeinungen zum Thema zu hören. Ärzte, Rechtsanwälte, Betroffene kommen […]