Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz – Mehr Möglichkeiten für die letzte Ruhestätte

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Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz – Mehr Möglichkeiten für die letzte Ruhestätte

Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz (BestG). Es ersetzt das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1983 und trägt den veränderten Wünschen vieler Menschen Rechnung. Ziel der Neuregelung ist es, die Selbstbestimmung zu stärken und gleichzeitig einen würdevollen Umgang mit Verstorbenen sicherzustellen.

Urnenbestattung außerhalb des Friedhofs

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Friedhofspflicht für Urnen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Urnen nun auch außerhalb eines Friedhofs aufbewahrt oder die Asche auf einem zugelassenen Privatgrundstück verstreut werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass die verstorbene Person diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat (§ 11 BestG).

Flussbestattungen erstmals möglich

Mit dem neuen Gesetz sind auch Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz zulässig. Die Asche kann in dafür freigegebenen Abschnitten von Rhein, Mosel, Lahn oder Saar beigesetzt werden. Diese naturnahe Bestattungsform bietet eine weitere Alternative zur klassischen Friedhofsbestattung (§ 11 BestG).

Lockerung der Sargpflicht

Auch bei Erdbestattungen gibt es eine wichtige Neuerung: Die allgemeine Sargpflicht wurde aufgehoben. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nun Bestattungen ohne Sarg, beispielsweise in einem Leinentuch, möglich. Damit werden insbesondere religiöse und persönliche Wünsche besser berücksichtigt (§ 18 BestG).

Neue Möglichkeiten im Umgang mit der Asche

Das Gesetz erlaubt zudem unter bestimmten Voraussetzungen neue Formen des Umgangs mit der Asche Verstorbener. So kann ein Teil der Asche beispielsweise zur Herstellung eines Erinnerungsdiamanten verwendet werden. Auch hierbei gelten klare gesetzliche Vorgaben (§ 11 BestG).

Mehr Selbstbestimmung durch Bestattungsvorsorge

Viele der neuen Bestattungsformen setzen voraus, dass die verstorbene Person ihren Wunsch zu Lebzeiten schriftlich erklärt hat. Eine Bestattungsvorsorge oder Bestattungsverfügung schafft Klarheit und erleichtert den Angehörigen die Umsetzung des letzten Willens.

Lassen Sie sich vom Bestattungsunternehmen beraten

Die gesetzlichen Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten der individuellen Bestattungsgestaltung. Welche Bestattungsform im Einzelfall zulässig und sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Wünschen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.